Nutzungsbedingungen für die Verwendung der Parteienkomponente

Die vote iT stellt Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern (nachfolgend Wahlbewerbern) die votemanager-Parteienkomponente (nachfolgend Parteienkomponente) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Mit der Parteienkomponente können die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen gespeichert und alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare gedruckt werden.

Die Nutzung der Parteienkomponente ist nur zulässig, wenn diese Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden.

Durch die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen wird der vote iT der Auftrag zur Speicherung der Daten erteilt.

Wahlbewerber müssen sich bei der Parteienkomponente selber registrieren. Zum Schutz der personenbezogenen Daten ist das Passwort sicher zu gestalten.

Die Parteienkomponente darf nur durch Wahlbewerber zur Vorbereitung einer Wahl oder Abstimmung benutzt werden. Eine Nutzung durch andere Personen oder zu einem anderen Zweck ist nicht gestattet. Sobald Missbrauch erkannt wird, hat die vote iT das Recht, die Daten zu löschen.

Der Wahlbewerber entscheidet über die Weitergabe der Daten an die zuständige Behörde. Die vote iT speichert die Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung für die Wahlbewerber und hat kein darüber hinausgehendes Recht zur Nutzung oder Weitergabe der Daten. Wahlbewerbern, die ihre Wahlvorschläge bei Behörden einreichen, die den votemanager lizensiert haben, werden keine Kosten berechnet. Andere Wahlbewerber können eine Lizenz bei der vote iT erwerben. Anfragen bitte an Support@vote-it.de.

Die Anwendung steht grundsätzlich 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung. Im Wartungs- oder Fehlerfall wird die Anwendung beendet. Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Verfügbarkeit. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.